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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der ewatec e.K., Inhaber Kevin Erhardt, Am Angele-Hof 12, 88316 Isny im Allgäu 

 

§ 1 Geltungsbereich 

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden. 

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

(1) Unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungen und eventueller Nebenleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge und deren Änderungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 

(3) Geringfügige Abweichungen von Abbildungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind zulässig. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten. 

 

§ 3 Lieferung 

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware, spätestens mit der Übergabe an den Abholer, Spediteur oder Frachtführer bzw. mit dem Verlassen unseres Lagers oder Werks auf den Käufer über – auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Dies gilt auch für Transporte zu Reparaturzwecken, mit Ausnahme solcher, die im Rahmen der Gewährleistung erfolgen. 

(2) Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. sonstige Sicherungen sind unserer Wahl überlassen. 

(3) Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. 

§ 4 Lieferzeit und Lieferungshindernisse 

(1) Lieferzeitangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Lieferdatum bestätigt wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten sowie Erfüllung aller Voraussetzungen, die der Besteller zu schaffen hat. 

(2) Bei nachträglichen Änderungen durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich diese angemessen verlängern. 

(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten (z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten). Wird dadurch die Lieferung unmöglich, werden wir von der Lieferpflicht frei. Bei Verzögerungen von mehr als 6 Monaten ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

(4) Bei Lieferverzug hat der Besteller uns eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen. 

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

(2) Falls sich bis zum Liefertag die Preisgrundlagen ändern, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Dies gilt nur für Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen. 

(3) Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. 

(4) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, netto (ohne Abzug) sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von mindestens 8 % p. a. über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu zahlen. 

(5) Skonti bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 

(6) Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen sowie Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt 

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir zur Rücknahme berechtigt. 

(2) Der Besteller verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden zu versichern. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter ist er verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. 

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus Weiterveräußerung werden in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange kein Zahlungsverzug eintritt oder ein Insolvenzverfahren droht. 

(4) Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns. Bei Verbindung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware. Dasselbe gilt bei Vermischung. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. 

§ 7 Miet- und Serviceverträge 

(1) Bei Miet- und Serviceverträgen gilt eine Mindestlaufzeit (12 Monate), sofern nicht anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. 

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise für Füllprodukte, Wartung etc. jederzeit anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt. 

§ 8 Rücktritt und Vertragsaufhebung 

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen länger als 14 Tage in Verzug ist. 

(2) Im Rücktrittsfall kann der Auftragnehmer Erfüllung oder Schadenersatz verlangen. Die Geräte sind vom Auftraggeber unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzugeben. 

§ 9 Gewährleistung (gesetzliche Mängelrechte) 

 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). 

Gesetzliche Mängelrechte gelten mit folgender Einschränkung: Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig. Längere gesetzliche Fristen (z. B. für Bauwerke, Bauwerkslieferungen) bleiben unberührt. 

Mängel im Sinne des Gesetzes sind ausschließlich technische Defekte der Kaufsache, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen und die Funktionsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. 

Keine Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung sind insbesondere: 

  • individuelle Anpassungen von Einstellungen (z. B. Mahlgrad, Wassermenge, Temperatur, Menüführung), 

  • geschmackliche Abweichungen bei Kaffee oder Wasser, 

  • reguläre Wartungs- und Pflegearbeiten, 

  • Verbrauch von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Schläuche, Filter, Brühgruppen-Verschleiß), 

  • Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. 

Leistungen, die nicht unter die gesetzlichen Mängelrechte fallen (z. B. Nachjustierung von Kaffeevollautomaten nach der Lieferung), werden gesondert als kostenpflichtige Serviceleistung erbracht. 

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten. 

  

§ 10 Besondere Pflichten des Käufers 

Der Käufer ist verpflichtet, die Geräte nur mit von uns zugelassenem Zubehör und Verbrauchsmaterial zu betreiben. Schäden durch andere Produkte sind ausgeschlossen. 

Die Installation erfolgt durch uns nach vorher festgelegten Bedingungen. Änderungen oder Nachjustierungen nach der Erstinstallation sind gesonderte, kostenpflichtige Serviceleistungen, soweit es sich nicht um einen gesetzlichen Mangel handelt. 

Der Käufer hat die Installationsbedingungen (Stromanschluss, Wasserqualität, CO₂, Umgebungsbedingungen) sicherzustellen. 

  

§ 11 Leasing / Finanzierung 

Wird ein Gerät über eine Leasinggesellschaft (z. B. Grenke, abc) finanziert, gilt: 

Vertragspartner des Käufers für die Finanzierung ist ausschließlich die Leasinggesellschaft. 

Unsere Leistung beschränkt sich auf Lieferung, Installation und Service. 

Ansprüche wegen Mängeln der Geräte sind direkt an uns als Lieferant zu richten; die Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag bleiben davon unberührt. 

Bei Rücktritt, Kündigung oder sonstiger Beendigung des Leasingvertrags durch den Leasingnehmer bleibt der Kauf- oder Leasingvertrag zwischen uns und der Leasinggesellschaft bestehen. Ein Rückgabe- oder Rücktrittsrecht gegenüber uns besteht nicht. 

 

§ 12 Haftung 

(1) Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, eine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder eine wesentliche Vertragspflicht vor. Bei letzterem ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. 

(2) Der Haftungsausschluss gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 

 

§ 13 Datenschutzerklärung und Online-Streitbeilegung 

(1) Bei Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers (siehe Datenschutzerklärung auf der Website). 

(2) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

§ 14 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. 

(3) Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Wangen im Allgäu. 

(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

Stand 11.11.2025 

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